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FDA - NEWS

Tripartite-Vereinbarung vom 28. September

Tripartite-Vereinbarung vom 28. September

Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Elemente des Tripartite-Abkommens vor, wobei wir darauf hinweisen, dass die einzelnen Maßnahmen noch in einem oder mehreren Gesetzesentwürfen verankert werden müssen. Wir werden Ihnen die Einzelheiten der Maßnahmen und Hilfen so bald wie möglich zukommen lassen.

Das Ziel der Tripartite war es, die Inflation zu senken, sodass die Lohnindexierung im Jahr 2023 auf zwei Tranchen begrenzt wird, im Vergleich zu den fünf Tranchen, die der Statec in seinem pessimistischen Szenario voraussah.

Die Tripartite schlug auch eine neue Beihilfe zur Unterstützung von Unternehmen im Zusammenhang mit der Energieversorgung vor.

Indexierung der Löhne

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Inflation werden dazu führen, dass 2023 zwei Indextranchen auslaufen werden.  Eine erste Tranche wird für Februar 2023 vorausgesagt und die von Juli 2022 verschobene Tranche wird am 1. April 2023 fällig. Sollte es trotz der Statec-Prognose zu einer 3. Tranche kommen, hat die Regierung zugesagt, die Auswirkungen auf die Gehälter zu kompensieren.

Beihilfen im Energiebereich

Die Regelung für Beihilfen für besonders energieintensive Unternehmen (Gesetz vom 15. Juli 2022) wird geändert. Der Bezugszeitraum wird der Monat der Antragstellung und nicht mehr das Jahr 2021 sein.

Neue Hilfe für Unternehmen

Diese Beihilfe soll Unternehmen unterstützen, deren Energiekosten mindestens 2 Prozent ihres Umsatzes in dem Monat ausmachen, für den der Antrag gestellt wurde.

Ab einem Anstieg der Strom- und/oder Gaspreise um 80 Prozent im Vergleich zu den Preisen von 2021 wird ein Zuschuss in Höhe von 70 Prozent der Mehrkosten gewährt.

Die Maßnahme soll ab Oktober 2022 für einen Zeitraum von neun Monaten gelten.

Der Eigenverbrauch von Unternehmen wird von der Regierung gefördert und die Regierung wird versuchen, den Zugang zu langfristigen Verträgen (power purchase agreements PPA) zu fördern.

Abschaffung der Abschlagszahlung auf Sozialversicherungsbeiträge

Ab dem 1. Januar wird die Vorauszahlung auf Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber abgeschafft.

 

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