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FDA - NEWS

Vorübergehende Maßnahmen bezüglich der Einziehung von Sozialversicherungsbeiträgen für Unternehmen, die von der vorübergehenden Schließung ihrer Aktivitäten betroffen sind

Die Regierung hat den vom Vorstand der Sozialversicherung (CCSS) vorgeschlagenen befristeten Maßnahmen zugestimmt, die für Unternehmen des privaten Sektors gelten, die von einer vorübergehenden Einstellung ihrer Tätigkeit für den Zeitraum von Donnerstag, dem 26. November, bis einschließlich 15. Dezember 2020 betroffen sind.

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen und vom Vorstand des CCSS einstimmig unterstützten Maßnahmen sind folgende

• Den Unternehmen, die bereits einem Verfahren für die zwangsweise Eintreibung der geschuldeten Sozialbeiträge unterliegen, wird ein Schreiben zugestellt, in dem sie darüber informiert werden, dass der Anfang November 2020 gewährte Rückzahlungsplan nicht mehr gilt ist und dass er im ersten Monat nach dem Ende der Beschränkungen durch einen neuen Rückzahlungsplan ersetzt wird.

• Unternehmen, die noch keinem Rückzahlungsplan unterliegen, aber einen Zahlungsverzug aufweisen, werden bis zum ersten Monat nach Ende der Beschränkungen vorübergehend vom Zwangsrückforderungsverfahren ausgenommen.