Skip to main content

FDA - NEWS

Urlaub für Helfer aus Gründen höherer Gewalt

25 octobre 2023

Seit dem Gesetz vom 15. August 2023 kann jeder Arbeitnehmer/jede Arbeitnehmerin nun 2 neue außerordentliche Urlaube in Anspruch nehmen:

- den Urlaub für pflegende Angehörige ;
- Urlaub aus Gründen höherer Gewalt.


Der Helferurlaub ist ein außerordentlicher Urlaub von 5 Tagen, der dem Arbeitnehmer gewährt wird, um einem Familienmitglied oder einer Person, die in seinem/ihrem Haushalt lebt, persönliche Pflege oder persönliche Hilfe zukommen zu lassen.

Urlaub aus Gründen höherer Gewalt ist ein Sonderurlaub von einem Tag innerhalb eines Beschäftigungszeitraums von 12 Monaten, der dem Arbeitnehmer aus dringenden familiären Gründen im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls gewährt wird, die die sofortige Anwesenheit des Arbeitnehmers erforderlich machen.

In Anwendung von Punkt (5) des Dreiparteienabkommens vom 18., 19. und 20. September 2022 werden diese beiden außerordentlichen Urlaube zu 50 % vom Staat übernommen.


Diese Kostenübernahme ist nur für das Jahr 2023 vorgesehen, und Ende 2023 wird eine Bilanz dieser Maßnahme gezogen, bevor eine Entscheidung über eine Verlängerung oder Nichtverlängerung dieser Kostenübernahme getroffen wird.

Die Bilanz dieser Maßnahme wird auf der Grundlage der tatsächlich festgestellten Inanspruchnahme gezogen werden.

Unternehmen, in denen einige Arbeitnehmer einen dieser beiden Urlaube in Anspruch genommen haben, sollten daher schnell die Rückerstattung dieser beiden Urlaube beantragen, um vom Staat erstattet zu bekommen und eine Nichtverlängerung dieser Maßnahme unter dem Vorwand einer geringen Inanspruchnahme dieser Urlaube zu vermeiden.

Dazu muss der Arbeitgeber seinen Antrag auf Rückerstattung zwingend innerhalb von sechs Monaten an das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Sozialwirtschaft richten, und zwar über die Website: www.myguichet.lu.

Das MTEESS wird auch in der Lage sein, Anfragen von Unternehmen bezüglich der möglichen Erschöpfung der Ansprüche des Arbeitnehmers auf solche Urlaube zu beantworten.
Diese Anfrage, die sich bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverträgen, Zeitarbeitsverträgen oder Teilzeitarbeitsverträgen als nützlich erweisen kann, kann per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden: Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser..