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FDA - NEWS

Start des WiFi4EU Portals

Start des WiFi4EU Portals

Das WiFi4EU-Programm der Europäischen Kommission bietet Kommunen Gutscheine im Wert von jeweils 15.000 Euro an für die Installation von Wi-Fi-Zugangspunkten in öffentlichen Räumen wie Bibliotheken, Museen, Parks oder öffentlichen Plätzen. Der WiFi4EU-Gutschein deckt die Ausrüstungs- und Installationskosten von Wi-Fi-Zugangspunkten. Die auserwählte Gemeinde ist für die Bezahlung der Konnektivität (Internet-Abonnement), die Wartung und den Betrieb der Geräte für mindestens 3 Jahre verantwortlich. 120 Millionen Euro aus dem EU-Haushaltsplan stehen bis 2020 für die Finanzierung von Geräten zur kostenlosen Bereitstellung öffentlicher Wi-Fi-Dienste in rund 8.000 Kommunen in allen EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und Island zur Verfügung.

Jede begünstigte Kommune schließt mit dem oder den Anbietern ihrer Wahl einen Vertrag über die Installation der drahtlosen Geräte ab. Die Kommission wird nicht in die vertraglichen Beziehungen zwischen Begünstigten und Anbietern eingreifen. Die begünstigten Kommunen können auch ihren Internetdienstanbieter frei auswählen, der möglicherweise der Wi-Fi-Installationsanbieter bzw. das Unternehmen ist.

Die von den Kommunen erhaltenen Gutscheine werden an die Dienstleister übermittelt, die ihrerseits von der Europäischen Kommission bezahlt werden.

Um die Bezahlung des Gutscheins korrekt durchführen zu können, muss sich der Anbieter auf dem WiFi4EU-Portal (https://www.wifi4eu.eu/#/supplier-landing) registrieren und Informationen zu (Ansprechpartner, Kontaktdaten, geografische Verteilung der Tätigkeitsbereiche und Bankverbindungen) angeben.

Der Anbieter und der Begünstigte müssen bestätigen, dass das lokale Netzwerk installiert und betriebsbereit ist. Nach Überprüfung der Funktionsfähigkeit des lokalen Netzwerks (per Fernsteuerung) wird die Zahlung freigegeben.

Der Anbieter kann dann die Zahlung des Gutscheins bei der Europäischen Kommission beantragen, und jeder Restbetrag, der nicht durch den Gutschein abgedeckt ist oder dessen Wert übersteigt, wird vom Begünstigten bezahlt.

Wenn Sie weitere Fragen haben, möchten wir Sie bitten die Webseite der Europäischen Kommission (https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/faq/wifi4eu-fragen-und-antworten) zu konsultieren oder sich direkt an die Europäische Kommission (https://europa.eu/european-union/contact/write-to-us_de) zu wenden.