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FDA - NEWS

Die nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützungsmaßnahmen "Hilfe für 'ungedeckte Kosten'" und "Konjunkturhilfe" laufen am 15. Juni 2022 aus.

9 juin 2022

Die "Beihilfe für 'nicht gedeckte Kosten'" und die "Konjunkturbeihilfe", die den Zeitraum von März 2022 bis einschließlich Juni 2022 abdecken, laufen am 15. Juni 2022 aus. Unternehmen, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und noch keinen Antrag auf Entschädigung gestellt haben, können bis spätestens 15. Juni 2022 einen solchen Antrag in digitaler Form einreichen.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission beschlossen hat, den vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bis einschließlich Juni 2022 zu befristen. Um die Unterstützung für die von der Krise betroffenen Unternehmen zu maximieren und um zu verhindern, dass diese Unternehmen plötzlich ohne die notwendige Unterstützung dastehen, hat die luxemburgische Regierung ihre Beihilferegelungen bis einschließlich Juni 2022 verlängert. Anträge, die sich auf den Monat Juni beziehen, müssen bis zum 15. Juni eine bezifferte Schätzung des in diesem Monat erlittenen Umsatzverlusts enthalten. 

Das Formular für die Einreichung eines Antrags ist auf Guichet.lu verfügbar. Dort können auch Informationsblätter eingesehen werden, die die Schritte im Zusammenhang mit den verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen erläutern. Anträge können mithilfe eines Online-Assistenten gestellt werden, der über den professionellen Bereich von MyGuichet.lu verfügbar ist und über ein LuxTrust-Produkt (z.B. Token, Smartcard oder Signing stick) oder einen elektronischen Personalausweis zugänglich ist.

Mitgeteilt von der Generaldirektion für den Mittelstand