Actualités

22/12/2020

Regierung beschliesst weiteren Lockdown

Was hat die Regierung beschlossen?

 
Wegen der hohen Fallzahlen hat die Regierung einen weiteren Lockdown beschlossen. Zwischen dem 26. Dezember und dem 10. Januar müssen alle Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung beitragen, schließen.
 

Ist das Handwerk betroffen?

 
Ja, einige Berufe sind vom Lockdown betroffen oder teilweise betroffen.
 
– Berufe, die eine „Einzelhandelsaktivität“ betreiben, wie z.B. Juweliere.
 
– Berufe der Körperpflege: Friseure, Kosmetiker, Tattoo Studios, Solarium. Ausnahme ist die medizinische Fußpflege, die weiterhin angeboten werden kann, sofern das Unternehmen über die entsprechende Genehmigung verfügt. Telefonische Bestellungen oder Bestellungen über Internet und eine Warenübergabe im Freien bleiben möglich.
 
– Handwerksunternehmen, die neben ihrer Aktivität auch Verkaufsflächen betreiben, müssen diese für Endverbraucher schließen. Beispiel: Maler, die Farbe und Zubehör verkaufen, Elektriker, etc. Telefonische Bestellungen oder Bestellungen über Internet und eine Warenübergabe im Freien bleiben möglich. Professionelle Kundschaft kann die Geschäftsräume weiterhin betreten.   
 
– Expos und Ausstellungen müssen für Endverbraucher geschlossen bleiben. Das gilt auch für Autohäuser.
 
– Optiker, Unternehmen für Orthopädie-, Gesundheits- und Hygieneartikel bleiben geöffnet
 
– Für das Lebensmittelhandwerk ändert der Lockdown nichts an den bereits bestehenden Einschränkungen, die bis zum 15. Januar gelten.
 

Wer ist vom Lockdown nicht betroffen?

 
– Baustellen bleiben geöffnet. Arbeiten bei privaten und gewerblichen Kunden bleiben weiterhin möglich

– Verkauf an professionnelle Kunden bleibt möglich (B to B)

– Produktionshallen, Werkstätten, Büroräume etc bleiben weiterhin geöffnet.

– Dienstleistungen aller Art bleiben möglich, Also kein Verkauf von Waren sondern anbieten einer Dienstleistung wie z.B. Fahrschulen, Wäschereien…

– Lieferungen und Pickup bleiben möglich. 

Kurzarbeitergeld

Unternehmen, die von der administrativen Schließung betroffen sind, profitieren von einer beschleunigten Genehmigungsprozedur. Unternehmen, die komplett schießen müssen, können für 100 Prozent der Belegschaft Kurarbeit anfragen. Unternehmen, die nur Teilaktivitäten schließen müssen, können für das betroffene Personal Kurzarbeit beantragen.

Anträge für die Monate Dezember und Januar können für bis zum 30 Dezember eingereicht werden.

Link zur Prozedur auf guichet.lu

Finanzielle Hilfen

Zusätzlich zu den bestehenden Hilfen werden den Unternehmen, die vom Lockdown betroffen sind die Beihilfe zu den „ungedeckten Kosten“ angeboten. Für Unternehmen, die einer administrativen Schließung unterliegen können bis zu 100 Prozent ihrer Betriebskosten geltend machen.  Die Beihilfe für ungedeckte Kosten kann nicht mit der Wirtschaftsförderungsbeihilfe (aide de relance) kumuliert werden.
Die Anträge können bis zum 15. Mai gestellt werden. Hier geht’s zur entsprechenden Prozedur auf Guichet.lu
 

Achtung: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die entsprechenden Gesetzestexte werden erst am 24. Dezember im Parlament verabschiedet. Teilweise wurden die Informationen auf guichet.lu noch nicht aktualisiert. Dieser Text dient einer ersten Orientierung. Weitere Informationen werden folgen.

 

    

Author:

Articles récents

© Ministère des Finances, Luxembourg
Shopping Basket

En 2015, la CNS nous impose un agrément, sans aucune concertation préalable.

Face à cette décision unilatérale, une première réunion entre tous les prestataires s’impose. Où, qui, comment, pourquoi ? Autant de questions sans réponses à ce moment-là. Nous n’étions pas représentatifs.

Nous nous sommes alors tournés vers la Fédération des Artisans et avons profité de la réforme pour créer notre propre fédération. J’en suis devenu le président.

Un sujet sensible nous préoccupait particulièrement : le besoin d’optimiser la procédure de prise en charge. Nous avons entamé les premières discussions avec les différentes autorités (le ministère de la Santé, la CNS, l’UEL, la Société ORL, etc.).

Aujourd’hui, nous sommes représentatifs et surtout devenus incontournables dans ces discussions. Grâce à nos conseillers et à la structure opérationnelle de la fédération, nous sommes parvenus à implémenter une procédure de prise en charge qui répond désormais aux besoins de chacun.

Mais adhérer à la Fédération des Artisans, c’est aussi, au travers des différents meetings, s’ouvrir à de nouveaux réseaux, et surtout se sentir encadrés, informés et soutenus par une équipe pluridisciplinaire.

Guy Lejeune | Gérant d’Audièse et Président de la Confédération des Métiers de la Santé a.s.b.l.