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29/01/2021

Einrichtung einer zertifizierten Soforthilfe (2021) für Selbstständige (3.000, 3.500 oder 4.000 Euro)

Im Rahmen der COVID-19-Krise hat die Generaldirektion für Mittelstand (Direction générale des classes moyennes) eine neue zertifizierte Soforthilfe (2021) für Selbstständige eingerichtet.

Die Beihilfe nimmt die Form eines einmaligen pauschalen Kapitalzuschusses an, dessen Höhe (3.000, 3.500 und 4.000 Euro) von der Einkommensstufe der betroffenen Person abhängt.

Sie richtet sich ausschließlich an Personen, die:

  • hauptberuflich als Selbstständige tätig sind; und
  • als solche bei der Sozialversicherung angemeldet sind.

 

Zielgruppe

Als Selbstständige gelten alle Personen, die hauptberuflich:

  • entweder auf eigene Rechnung Folgendes ausüben:
    • eine berufliche Tätigkeit, die in den Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer oder der Handelskammer fällt; oder
    • eine berufliche Tätigkeit intellektueller und nicht gewerblicher Art;
  • oder:
    • mehr als 25 % der Gesellschaftsanteile einer offenen Handelsgesellschaft, einer einfachen Kommanditgesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung halten, deren Zweck eine der oben genannten Tätigkeiten ist; und
    • Inhaber der gemäß dem betreffenden Gesetz ausgestellten Niederlassungsgenehmigung sind;
  • oder:
    • Verwaltungsratsmitglied, Komplementär oder bevollmächtigter Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Genossenschaft sind, deren Zweck eine der oben genannten Tätigkeiten ist; und
    • Inhaber der gemäß dem betreffenden Gesetz ausgestellten Niederlassungsgenehmigung sind.

 

Voraussetzungen

Die Beihilfe kann nur bewilligt werden, wenn die folgenden 4 Bedingungen erfüllt sind:

  1. Der Selbstständige war am 31. Dezember 2020 als solcher bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen angemeldet.
  2. Er verfügt über die Genehmigungen und Zulassungen, die für die von ihm als Selbstständiger ausgeübte Tätigkeit erforderlich sind.
  3. Das berufliche Einkommen des Selbstständigen, das als Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für das Jahr 2020 diente, gegebenenfalls zuzüglich der von einem Rentenversicherungsträger gezahlten Renten:
    • muss mindestens einem Drittel des sozialen Mindestlohns entsprechen; und
    • darf das 2,5-Fache des sozialen Mindestlohns nicht überschreiten (das heißt zwischen 8.567 und 64.259,70 Euro für das Geschäftsjahr 2020).
  4. Der Selbstständige hat vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten, die einen direkten kausalen Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie haben.

Vorgehensweise und Details

 

ANTRAGSTELLUNG

Der Selbstständige oder sein Bevollmächtigter (zum Beispiel ein Treuhänder) stellt den Antrag mithilfe eines Online-Assistenten, der über ihren beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügbar ist.

Jegliche Kommunikation im Zusammenhang mit einem eingereichten Antrag muss über MyGuichet.lu erfolgen.

Der Person, die den Antrag einreicht, benötigt dazu ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

 

Wie funktioniert MyGuichet.lu?

Es gibt 3 Möglichkeiten:

  • Die Person, die den Antrag einreicht, nutzt MyGuichet.lu zum ersten Mal und hat daher noch keinen privaten Bereich:
    Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:
    1. Registrierung als Nutzer;
    2. Erstellung des beruflichen Bereichs.

Ein Tutorial im Video– oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.

  • Die Person, die den Antrag einreicht, ist bereits MyGuichet.lu-Nutzer und verfügt über einen privaten Bereich: Ein neuer beruflicher Bereich muss erstellt werden.

Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.

  • Die Person, die den Antrag einreicht, hat schon einen beruflichen Bereich: Der bestehende berufliche Bereich kann genutzt werden.

Hier geht es zu den Anleitungen für die Nutzung von MyGuichet.lu.

Der Antrag auf Beihilfe muss unbedingt über den hierfür vorgesehenen MyGuichet.lu-Assistenten gestellt werden. Der Antrag muss alle Pflichtangaben enthalten, insbesondere:

  • die Angaben zum Antragsteller: Selbstständiger/Gesellschaft;
  • die nationale Identifikationsnummer des Selbstständigen/der Gesellschaft (matricule);
  • die genaue Beschreibung der Tätigkeit;
  • die Bankverbindung des Antragstellers (das Konto muss unbedingt auf den Namen des Antragstellers lauten);
  • eine unterzeichnete eidesstattliche Erklärung über die Richtigkeit der bereitgestellten Angaben.

 

BELEGE

Dem Antrag sind mehrere Unterlagen beizufügen, insbesondere:

  • ein Bankidentitätsnachweis.

 

HÖHE DER BEIHILFE

Die Höhe der Beihilfe (3.000, 3.500 und 4.000 Euro) hängt von der Einkommensstufe des Antragstellers ab.

Es handelt sich um eine nicht rückzahlbare Beihilfe, das heißt, sie muss nicht zurückgezahlt werden.

 

AUSZAHLUNG DER BEIHILFE

Die Beihilfe erfolgt in Form eines Zuschusses.

KUMULIERUNGSREGEL

Diese Beihilfe kann mit allen anderen im Rahmen der COVID-19-Pandemie eingerichteten Beihilfen kumuliert werden.

 

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En 2015, la CNS nous impose un agrément, sans aucune concertation préalable.

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Guy Lejeune | Gérant d’Audièse et Président de la Confédération des Métiers de la Santé a.s.b.l.