Actualités

03/12/2021

Covid-Check: Regierung und Sozialpartner kündigen die Einführung des 3G-Regelung in Unternehmen an

Covid-Check: Regierung und Sozialpartner kündigen die Einführung des 3G- Regelung in Unternehmen an

 

Heute Morgen haben die Regierung und die Sozialpartner die obligatorische Einführung der 3G-Regelung ab dem 15. Januar angekündigt. Die Maßnahmen werden am 28. Februar 2022 auslaufen. Ziel ist es einen neuerlichen Lockdown zu verhindern.

 

Hier sind die heute Morgen vorgestellten Schlüsselelemente dieser Regelung.

 

Wer ist betroffen: Jeder Arbeitnehmer muss geimpft oder genesen sein oder einen zertifizierten Antigentest vorweisen können. Der Test ist 1 Mal pro Arbeitstag durchzuführen.

Geimpfte und Genesene: Geimpfte und genesene Arbeitnehmer können den Arbeitgeber über ihren Status informieren und der Arbeitgeber kann diese Information verarbeiten. Diese Arbeitnehmer sind dann vom täglichen Covid-Check befreit. 

Zertifizierte Antigen-Tests: Arbeitnehmer, die weder geimpft noch genesen sind, müssen  täglich einen zertifizierten Antigen-Test vorweisen. Die Tests zahlt der Arbeitnehmer und müssen außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden. Arbeitnehmer, die sich impfen lassen, erhalten Gutscheine (nach dem 15. Januar), um die Tests durchzuführen, bis sie über ein vollständiges Impfschema verfügen.

Arbeitnehmer, die den Covid-Check ablehnen: Ein Arbeitnehmer, der sich weigert, sich dem Covid-Check zu unterziehen, kann mit Zustimmung des Arbeitgebers seinen Erholungsurlaub in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber kann ihm Telearbeit anbieten, ist aber nicht verpflichtet, diese zu gewähren. Wenn keine Regelung gefunden wird, darf der Arbeitnehmer nicht arbeiten und der Arbeitgeber muss ihm für die betreffenden Zeiträume kein Gehalt zahlen. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, weiterhin den Rentenbeitrag (16 %) zu zahlen, der auf einen Zeitraum von 64 Stunden pro Monat berechnet wird. Der Arbeitnehmeranteil dieser so gezahlten Beiträge kann nach dem 28. Februar von Gehalt abgezogen werden. Die Weigerung, den Covid-Check vorzulegen, ist jedoch kein Grund für eine Entlassung.

Showroom, Verkaufsflächen, Geschäfte: Für öffentlich zugängliche Teile gilt weiterhin die Pflicht, die Maske zu tragen und die Distanzierungsregeln einzuhalten.

Sobald der Gesetzentwurf vorliegt, werden wir Ihnen detaillierte Informationen zur Verfügung stellen. 

 

 

Author:

Articles récents

Budget27
Shopping Basket

En 2015, la CNS nous impose un agrément, sans aucune concertation préalable.

Face à cette décision unilatérale, une première réunion entre tous les prestataires s’impose. Où, qui, comment, pourquoi ? Autant de questions sans réponses à ce moment-là. Nous n’étions pas représentatifs.

Nous nous sommes alors tournés vers la Fédération des Artisans et avons profité de la réforme pour créer notre propre fédération. J’en suis devenu le président.

Un sujet sensible nous préoccupait particulièrement : le besoin d’optimiser la procédure de prise en charge. Nous avons entamé les premières discussions avec les différentes autorités (le ministère de la Santé, la CNS, l’UEL, la Société ORL, etc.).

Aujourd’hui, nous sommes représentatifs et surtout devenus incontournables dans ces discussions. Grâce à nos conseillers et à la structure opérationnelle de la fédération, nous sommes parvenus à implémenter une procédure de prise en charge qui répond désormais aux besoins de chacun.

Mais adhérer à la Fédération des Artisans, c’est aussi, au travers des différents meetings, s’ouvrir à de nouveaux réseaux, et surtout se sentir encadrés, informés et soutenus par une équipe pluridisciplinaire.

Guy Lejeune | Gérant d’Audièse et Président de la Confédération des Métiers de la Santé a.s.b.l.