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FDA - NEWS

Arbeiten bei Hitze

Die Woche kündigt sich eine intensive Hitzewelle an.
Auch wenn der Arbeitgeber die Pflicht hat, die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten, gibt es keine Höchsttemperatur, die die Arbeit verbietet. Dennoch ist der Arbeitgeber an die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsgesetzes in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gebunden.
Es liegt also in der Verantwortung des Arbeitgebers, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit der Arbeitnehmer seine Arbeit unter erträglichen und nicht gesundheitsgefährdenden Bedingungen verrichten kann.

Um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer im Falle einer Hitzewelle am Arbeitsplatz nicht zu gefährden, muss der Arbeitgeber verschiedene Vorkehrungen treffen.

Das Arbeitsgesetzbuch erinnert an die Verantwortung des Arbeitgebers, die Arbeitszeiten, die Arbeitsplätze und die Umgebung anzupassen und die körperliche Belastung bei den anstrengendsten Arbeiten zu reduzieren, und natürlich die Arbeitnehmer über ihre Rechte im Falle einer Hitzewelle zu informieren.

Die von den Arbeitgebern umzusetzenden Vorkehrungen unterscheiden sich je nach Sektor.

Zu diesem Thema gibt es verschiedene Empfehlungen:

- Beachten Sie die Abwechslung von Arbeit/Pausen entsprechend der Temperatur und der körperlichen Belastung ;
- Bei Arbeiten in Innenräumen ist darauf zu achten, dass die Umgebungstemperatur eingehalten wird, insbesondere in geschlossenen Räumen, und dass den Arbeitnehmern nützliche Mittel zur Bekämpfung der Hitze zur Verfügung stehen (Ventilatoren, klimatisierte Räume usw.), und dass die Luft ständig erneuert wird, wenn dies möglich ist (die ITM empfiehlt für Arbeitsplätze eine Höchsttemperatur von nicht mehr als 26 °C, sofern die Außentemperatur nicht darüber liegt);
- Passen Sie bei Arbeiten im Freien den Zeitplan so an, dass Sie nach Möglichkeit nicht zwischen 11 und 15 Uhr arbeiten;
- Sorgen Sie für schattige, möglichst gut belüftete Bereiche (Vordächer, Zelte usw.) oder ermöglichen Sie Pausen in klimatisierten Bereichen;
- schränken Sie anhaltende körperliche Aktivität ein (verwenden Sie so viel wie möglich technische Hilfsmittel);
- Stellen Sie sicher, dass geeignete Kleidung getragen wird;
- Vermeiden Sie isolierte Arbeit (falls ein Notfall auftritt);
- und planen Sie ein Handlungsverfahren für den Fall von Unwohlsein oder Hitzschlag.

In jedem Fall ist es empfehlenswert, dem Personal ausreichend temperiertes Trinkwasser (10 oder 15°C) zur Verfügung zu stellen.

Im Falle außergewöhnlicher Hitze und wenn die Ausführung der Arbeit so gefährlich wird, dass sie die Gesundheit oder Sicherheit der Arbeitnehmer gefährdet, erlaubt das Arbeitsgesetzbuch den betroffenen Unternehmen, beim Arbeitsminister die Inanspruchnahme der Bestimmungen zur Schlechtwetterarbeitslosigkeit zu beantragen.